Venezuela hat kein formelles Auslieferungsabkommen mit Spanien. Es gibt jedoch bilaterale Abkommen und rechtliche Rahmenbedingungen, die in bestimmten Fällen eine Zusammenarbeit in rechtlichen Angelegenheiten ermöglichen können. Die Auslieferung von Personen erfolgt oft auf Grundlage von internationalen Abkommen oder spezifischen Vereinbarungen zwischen den Ländern, die jedoch in der Praxis kompliziert sein können.